Lebensmittelhygiene

Das Infektionsschutzgesetz dient u.a. dem Schutz vor Krankheitserregern, die sich in vielen Lebensmitteln besonders leicht vermehren können. Durch den Verzehr von mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen schwer erkranken. Besonders in Gaststätten und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffenen werden. Von jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Betrieben wird deshalb ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Beachtung von Hygieneregeln gefordert.

Folgebelehrung gemäß §42/43 Infektionsschutzgesetz.
In Ihrer Einrichtung (z.B. Gaststätte, Hotel, Kindergarten, Schule, etc.) kann die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Folgebelehrung durchgeführt werden. Mit Hilfe des Overheadprojektors oder als Power Point Präsentation werden die Inhalte anschaulich vermittelt. Auch besteht die Möglichkeit der Überprüfung der gelehrten Händedesinfektion durch UV-Lampen mit einem Fluoreszenztest.
Selbstverständlich erhalten Sie auch die notwendige Dokumentation. Wenn Sie möchten, können Sie die Dokumentation in Form eines Nachweisheftes erhalten, in dem auch nachfolgende Belehrungen eingetragen werden können.

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